Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung und die Anpssungen

Die gesetzliche Rentenversicherung ist und war immer im Wandel. Die gesetzliche Rentenversicherung war im Übrigen nicht die erste Form einer Altersversorgung in Deutschland.

Aufgrund der Tatsache, dass die Lebenserwartung sich weiter verlängert hat (seit 1910 pro Jahr im Durchschnitt 3 Monate) und die Geburtenrate sich seit 1970 immer weiter verringert hat, mussten und müssen auch in Zukunft in der gesetzlichen Rentenversicherung laufend Anpassungen vorgenommen werden.

Insbesondere seit 2000 bis ca. 2060 wird der demografische Wandel auch in der gesetzlichen Rentenversicherung weitere Reformen notwendig machen.

Die Frühzeit der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie unten nachlesen.

Die Anpssungen und Reformen der gesetzlichen Rentenversicheurng

Seit 1957 gab es in der gesetzlichen Rentenversicherung viele Reformen. Die Anpassungen sind überwiegend eine Folge der geringeren Geburtenrate und der längeren Lebenserwartung.

Seit 1910 hat sich die Lebenserwartung pro Jahr durchschnittlich um 3 Monate verlängert. Wer 10 Jahre später geboren wurde, hatte im Durchschnitt somit eine um 30 Monate längere Lebenserwartung und somit 30 Monate länger eine Rente bezogen.

Ebenso ist auch der Geburtenrückgang nicht zu übersehen. Damit die Bevölkerung gleich hoch bleibt, wäre eine Geburtenrate von 2,1 Kinder pro Frau notwendig. Tatsächlich ist die Geburtenrate heute bei ca. 1,5 Kinder. Eigentlich würden 40 % mehr Geburten notwendig, damit die Bevölkerungsanzahl stabil bleibt.

Die jeweiligen Fotos geben Ereignisse aus den einzelnen Jahres wieder und sind Ereignisse in den einzelnen Jahren gewesen.

1957 - Eine grundlegende Rentenreform

- Umstellung in Umlagesystem mit einem sog. Generationenvertrag

- Lohnbezogene Rentenformel

- Gleiche Rechte für Arbeiter und Angestellte

- Die Rente hat Lohnersatzfunktion

- Rehabilitation vor Erwerbsminderungsrente

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Rentenreform 1972

Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige und Hausfrauen

Nachentrichtungsmöglichkeit von Beiträge rückwirkend bis 1956

Flexibilisierung der Altersrente von 65 auf 62 für Schwerbehinderte und 63 für langjährig Versicherte

Rente Mindesteinkommen für Kleinverdiener (Anhebung auf 75 % des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten

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Änderungen 1977

01.07.1977 - 20. Rentenanpassungsgesetz

Verschiebung der Rentenanpassung (9,9 %) um 6 Monate v. 1.7.1977 auf den 1.1.1978

Einführung der Versicherungs- und Beitragspflicht für Arbeitslosengeld- und hilfebezieher (1.7.1978-31.12.1982)

1.7.1977: Einführung des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidungen nach dem 30.6.1977

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Änderungen 1978 - 21. Rentenanpassungsgesetz

Abkoppelung der Rentenanpassung von der Lohndynamik, feste Anpassungssätze zum:

1.1.1979: 4,5 % anstatt 7,2 %

1.1.1980: 4,0 % anstatt 6,2 %

1.1.1981: 4,1 % anstatt 6,0 %

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Änderungen 1984

1.1.1984: Erschwerung der Anspruchsvoraussetzungen für Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrenten (36 Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 60 Kalendermonaten)

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Änderungen 1986

1.1.1986: Einführung von Versicherungszeiten bei Kindererziehung

Unbedingte Witwen- und Witwerrente mit Einkommensanrechnung

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Rentenreform 1992

Nettoanpassungen der Renten

Stufenweise Heraufsetzung der vorzeitigen und flexiblen Altersgrenzen

Einführung Altersteilrente

Neuordnung der beitragslosen Zeiten

Ausbau familienbezogener Elemente (Berücksichtigungszeiten

Ausweitung der "Rente nach Mindesteinkommen" (Einbeziehung der Pflichtbeiträge v. 1.1.1973 bis 31.12.1991)

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Rentenreform 1997 - Wachstums- und Beschäftigungsföerungsgesetz WFG

Einsparungen:

- im Gebiet der Rehabilitation

- durch verminderte Berücksichtigung

von Zeiten schulischer Ausbildung, Arbeitslosigkeit und Krankheit ohne Leistungsbezug

Keine rentenrechtliche Anrechnung von Krankheits- u. Arbeitslosigkeitszeiten ohne Leistungsbezug

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Rentenreform 1999

Einführung eines demografischen Faktors

Neuordnung des Bereichs der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Anhebung der Altersgrenzen für Scherbehinderte

Abschaffung der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit sowie der Altersrente für Frauen ab 2012

Einführung eines Bundeszuschusses

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Rentenreform 2002

Einführung der staatl. geförderten Altersvorsorge - Riesterrente

Grundsicherung im Alter und bei vollständiger Erwerbsminderung (1.1.2003) als Leistung aus Steuermitteln

Neue Rentenanpassungsformel (Rückkehr zur Bruttolohnorientierung mit Anrechnung Rentenversicherungs-Beitragssatzsteigerung und Beiträge private Altersvorsorge (Riesterrenten-Treppe)

Neuordnung der Hinterbliebenensicherung

Schließung der Beschäftigungslücken (17.-25. Lebensjahr) durch verbesserte Anrechnung von Anrechnungszeiten

Jährliche Renteninformation an Versicherte über 27 Jahre

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Rentenreform 2003

2. und 3. SGB VI-Änderungsgesetz

Aussetzung der Rentenanpassungen im Jahr 2004

Senkung der Schwankungsreserve auf eine Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben

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Rentenreform 2004

2. und 3. SGB VI-Änderungsgesetz

Aussetzung der Rentenanpassungen im Jahr 2004

Senkung der Schwankungsreserve auf eine Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben

Ab 1.4.2004:

Vollständige Tragung des Pflegeversicherungsbeitrages durch die Rentner

Verschiebung des Rentenzahlungstermins von Monatsanfang auf Monatsende für neue Rentner

Zeitnahe und individuelle Beitragssatzänderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz 21.7.2004

Modifizierung der Rentenformel (Nachhaltigkeitsfaktor

Anhebung der Altersgrenze für frühestmögliche Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit von 60. auf 63. Lebensjahr (gültig ab 1.1.2006)

Abschaffung der bewertung der Ausbildungszeiten für weitere Schulausbildung und Hochschulausbildung als rentensteigernde Anrechnungszeit

Höherbewertung der ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten nur bei echter beruflicher Ausbildung

SChwankungsreserve - Nachhaltigkeitsrücklage (Anhebung des oberen Zielwertes von 0,7 aus 1,5 Monatsausgaben)

Änderung der Verbeitragung in der betrieblichen Altersversorgung

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Rentenreform 2005

1.1.2005:

Alterseinkünftegesetz: Steuerliche Entlastung in der Beitragsphase und nachgelagerte Besteuerung der Renten (Rentenbezieher 2005: nur 50 % der Rente ist steuerpflichtig

Änderung bei der Besteuerung von Lebensversicherungen

Änderung in der Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung

Kinder-Berücksichtigungsgesetz: Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung für kinderlose Versicherte (Ausnahme: versicherte vor 1.1.1940 geboren oder noch unter 23 Jahre alt, Wehr- Zivildienstleistende sowie ALG II-Empfänger)

Hartz IV: Arbeitslosengeld II auch für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger

Überarbeitung Lebenspartnerschaftsgesetz (15.12.2004): Einbeziehung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in die Hinterbliebenenversorgung, Rentensplitting u. Versorgungsausgleich ab 1.1.2005

Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung: z. B. Auskunft und beratung nur noch durch regionalträger

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Rentenreform 2006

Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 (je nach Geburtsjahrgang)

Abschlagsfreie Rente bei 45 Beitragsjahren ab dem 65. Lebensjahr (dazu zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit und pflege, Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes sowie Wartezeitmonate aus einer versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigung, allerdings nicht Zeiten mit ALG I-Bezug während der letzten 2 Jahre vor Beginn der Rente)

Keine Minusanpassung - auch bei degressiver Lohnentwicklung - bis 2009

Dämpfungsfaktoren für künftige Rentenanpassungen ab 2011

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2007 und 2008

1.7.2007: Rentenanpassung erstmals nach vier Jahren

1.7.2008 Aussatzung des Riester-Faktors für 2008 und 2009

Anhebung des Beitragssatzes für gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Weiterhin Sozialversicherungsfreiheit für Beiträge zu Direktversicherungen und Pensionskassen

Rentenanpassung: Westdeutschland 2,41 % - Ostdeutschland 3,38 %

Verabschiedung der Rentengarantie verabschiedet und keine Rentenanpassung 2010

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2013

Beitragssatz ab: 2013: 18,9 %

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2014

01.07.2014:

Die Reform:

- der Kindererziehungszeiten - Mütterrente für die vor 1.1.1992 geborenen Kinder um 1 Jahr

- dieder vorübergehenden Absendkung des Lebensalters bei Altersrentner für besonders langjährig Versicherte auf 63 und verbesserung bei der Rente wegen Erwerbsminderung (plus 2 Jahre Zurechnungszeit sowie Günstigerprüfung für die letzten 4 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung

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2015

Beitragssatz ab 2015: 18,7 %

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2017

1.7.2017:

Flexirente - Mit Wirkung vom 1. Juli 2017 soll der Übergang in den Ruhestand deutlich flexibler sowie die Weiterbeschäftigung über den Rentenbeginn hinaus attraktiver gestaltet werden.

Neben dem Rentenbezug kann in Grenzen weitergearbeitet werden. Weitere Informationen hier

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2018

Beitragssatz ab 2018: 18,6 %

Grundsicherung – Neuregelungen 2018 – Sparen für das Alter lohnt sich wieder Weitere Informationen HIER

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Die früzeitliche Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung

Bevor es eine gesetzliche Altersversorgung gab, wurden ältere Menschen durch die vorhandenen Nachkommen versorgt. Der sogenannte ungeschriebene "Generationenvertrag" bestand somit innerhalb der Familie. Wer keine Kinder hatte, musste sehen, wie er im Alter versorgt wurde.

Am 22.Juni 1889 wurde die gesetzliche Rentenversicherung durch Otto von Bismarck verabschiedet. Die gesetzliche Rentenversicherung hatte damals einen Alters- und Invaliditätsschutz für Arbeiter ab dem 16. Lebensjahr und bei Angestellten mit einem Einkommen von bis zu 2.000 Mark geschaffen.

Da die durchschnittliche Lebenserwartung von Männern im Jahr 1910 nur 45 Jahre - bzw. bei Frauen 48 Jahre betragen hatte, war die Invaliditätsabsicherung die häufigste Leistungsart. Eine Altersrente gab es damals übrigens erst ab 70.

Aufgrund der Verlängerung der Lebenserwartung und der heute besseren Lebensbedingungen ist die Altersversorgung der größte Leistungsteil.

Nach dem 1.Weltkrieg wurde das Renteneintrittsalter generell auf 65 Jahre abgesenkt, mit dem Ergebnis, dass sich der Bestand der Altersrenten zum Jahresende 1916 verdoppelte. ebenso ist die Witwen- und Waisenrente als Folge des 1. Weltkrieges enorm angestiegen.

Durch die Anpassung der Beitragsgestaltung und Rentenzulagen versuchte der Gesetzgeber dem Wertverlust der Renten während der Inflation in den zwanziger Jahren entgegen zu steuern.

Die praktische Bedeutung der Rentenversicherung sank hierdurch auf den Berechtigungsnachweis der Sonderfürsorge ab. Nachdem die Weltwirtschaftskrise der Jahre 1930 bis 1932 hinzukam, konnte die Rentenversicherung nur noch mit mehrfachen Einschränkungen des Leistungsrechts reagieren.

Im Dritten Reich wurden die Selbstverwaltungsorgane im Juli 1934 formal beseitigt. Überschüsse der Sozialversicherung wurden zur Deckung der Rüstungsausgaben verwendet.

Juden und andere Verfolgte wurden aus der sozialen Sicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeiter blieben ohne Ansprüche.

Nach dem 2. Weltkrieg wurde in der DDR die Einheitsversicherung unter Leitung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) verstaatlicht. Im Westteil von Deutschland wurde die gesetzliche Rentenversicherung als Selbstverwaltung beibehalten.

Zu den Menschen, die ihre Angehörigen verloren hatten, kamen Millionen von Flüchtlingen und Vertriebenen, die in das neue Rentensystem Westdeutschlands integriert werden mussten, hinzu.

Mit der Währungsreform von 1948 wurden die Renten im Verhältnis 1:1 von Reichsmark auf DM umgestellt, während die übrige Währungsumstellung im Verhältnis 1:10 erfolgte.

Bei einer monatlichen Mindestrente von 50 DM bedeutete die Nachkriegsrente in der jungen Bundesrepublik noch keinen adäquaten Lohnersatz und bot lediglich eine Hilfe zum Lebensunterhalt.

Die entscheidende Umstellung des bundesdeutschen Rentensystems wurde im Jahr 1957 unter Bundeskanzler Konrad Adenauer eingeleitet.

Das bis dahin zugrundeliegende, aber in reiner Form nie tatsächlich praktizierte Kapitaldeckungsverfahren wurde schrittweise durch das umlagefinanzierte Modell ersetzt.

Während bei Kapitaldeckungssystem Geld angespart wurde, das später dann zum Rentenbeginn zur Verfügung stand, ist das umlagefinanzierte Modell so aufgebaut, dass die heutigen Arbeitnehmer die heutige Rente der heutigen Rentner finanziert. Im Volksmund wird dies als Generationenvertrag bezeichnet.

Aufgrund der stabilen Finanzierungssituation und sehr positiver Wirtschaftsprognosen wurde die Rentenversicherung im Jahr 1972 unter Bundeskanzler Willy Brandt auch für Selbständige und Hausfrauen geöffnet. Diese erhielten die Möglichkeit durch freiwillige Beiträge Rentenansprüche zu erwerben. Zudem wurde die Altersrente für langjährig Versicherte ab Vollendung des 63. Lebensjahres als flexible Altersgrenze nach 35 Versicherungsjahren eingeführt.

Aufgrund der Tatsache, dass die Lebenserwartung sich weiter verlängert hat (seit 1910 pro Jahr im Durchschnitt 3 Monate) und die Geburtenrate sich seit 1970 immer weiter verringert hat, mussten und müssen auch in Zukunft in der gesetzlichen Rentenversicherung laufend Anpassungen vorgenommen werden.

Insbesondere seit 2000 bis ca. 2060 wird der demografische Wandel auch in der gesetzlichen Rentenversicherung weitere Reformen notwendig machen.

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Werner Hoffmann

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www.forum-55plus.de e. V.

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betriebliche Altersversorgung (FH),

- Generationenberater (IHK),

- Seniorenberater (Zert. - NWB-Akademie f. Steuerberater, Fachanwälte f. Steuerrecht und Erbrecht)

Mitglied im Fachverband aba - Arbeitsgemeinschaft betrieblicher Altersversorgung

Autor verschiedener Praxis-Fachliteratur zu den Themen:

- betriebliche Altersversorgung
- Betriebsrentenstärkungsgesetz
- bav-Leitfaden für Arbeitgeber

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