Vorsicht bei Absicherung von Berufsunfähigkeit durch 50 % -Klausel

Pflegeabsicherung; Pflegezusatzversicherung; Pflegepflichtversicherung; Rentenexperte; bAV-Experte
Renten-Experte Donnerstag, 11. Juli 2019 von Renten-Experte

Vorsicht bei Absicherung von Berufsunfähigkeit durch 50 % -Klausel

Vorsicht bei Absicherung von Berufsunfähigkeit durch 50 % -Klausel

Die Berufsunfähigkeitsversicherung - oder bei Beamten "Dienstunfähigkeitsversicherung" gehört zu den wichtigsten Versicherungen neben der Privathaftpflichtversicherung und Krankenversicherung.

Oft meinen Kollegen oder Bekannte auch, dass man ja eh nicht berufsunfähig wird. Dem muss man entgegenhalten, dass nahezu jeder 4. vor Erreichen der Regelaltersgrenze berufsunfähig wird (zumindest zeitweise). Ratschläge von Bekannten, sind in Versicherungsangelegenheiten oft nicht zielführend, denn die Bekannten sehen das auch aus ihrer "Hobbybetrachtung".

Hilfreicher sind hier wohl die tatsächlichen Zahlen:
Die Wahrscheinlichkeit, bis zur Rente berufsunfähig zu werden liegt je nach Altersgruppe und Geschlecht zwischen 29 und 43 Prozent. Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit sind psychische Gründe, Beeinträchtigungen des Bewegungsappaarates und Krebs. Der Anteil der Berufstätigen in Deutschland, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben beläuft sich bei Männern auf 61 Prozent, bei Frauen auf 42 Prozent. (Quelle: https://de.statista.com/themen/251/berufsunfaehigkeit/)

Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit bis zur Rente mit 65 nach Altersgruppen (jetziges Alter):
Link: --> https://de.statista.com/statistik/daten/studie/28002/umfrage/wahrscheinlichkeit-der-berufsunfaehigkeit-bis-zur-rente-mit-65/

Achtung Beamte bei Absicherung der Berufsunfähigkeit
Beamte benötigen eine spezielle Form der Berufsunfähigkeitsabsicherung. Der Beamte benötigt keine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern eine Dienstunfähigkeitsversicherung (Erläuterungen s. unten).

Sehr viele Versicherungsgesellschaften leisten erst ab 50% Berufsunfähigkeit. Diese Bedingungen haben mehrere Tücken.

1. Unter 50 % erfolgt keine Leistung bei Berufsunfähigkeit

2. Schätzt der Versicherte durch seinen Arzt 55 oder 60 % Berufsunfähigkeit ein, dann werden die Versicherungsgesellschaften dazu neigen, eine Berufsunfähigkeit unter 50 % festzulegen.

Letztendlich geht es für das Versicherungsunternehmen um volle oder gar keine Leistung.

3. Zeit ist Geld:

Die Berufsunfähigkeitsrente vom Versicherungsunternehmen wird nicht sofort geleistet, sondern erst nach Gerichtsentscheidung. Dann zwar rückwirkend, allerdings dauert es oft einige Jahre, bis die Leistung gezahlt wird.

Für den Versicherten entsteht hier oft einen Finanzierungsproblem.

So mancher Betroffener kann dies vielleicht finanziell nicht durchhalten, so dass hier freiwillige Abfindungen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherten vereinbart werden; oft zum Nachteil des Versicherten.

Empfehlenswert ist deshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, die bereits ab 25 % Berufsunfähigkeit leistet und ab über 75 % volle Rentenzahlung gewährt.

Gründe:

Ein sehr hoher Anteil der Berufsunfähigkeitsfälle liegt zwischen 25 und 60 %. Bis 49% erfolgt bei „50%-Klausel-Verträgen“ keine Leistung und zwischen 50-60% ist oft ein Rechtsstreit vorprogrammiert.
Bei einer 25 % Klausel (ab 25 % gleitende Leistungen) ist die Wahrscheinlichkeit eines Rechtsstreits zwischen dem Versicherungsunternehmen und Versicherten geringer. Dies wird bei der Untersuchung von Prozesshäufigkeiten bei 25 % bzw. 50 % Klauseln deutlich.

Beispiel: 1.000 BU-Schutz

Wer beispielsweise 40 % berufsunfähig ist, bekommt bei der 50%-Klausel keine Leistung.

Wer eine 25%-Klausel hat, erhält wenigstens eine anteilige Leistung von 400 Euro.

Besonderer Tipp:

Wer die Berufsunfähigkeitsversicherung über eine Direktversicherung abschließt, kann beim gleichen Nettobeitrag durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnis etwa den doppelten Versicherungsschutz vereinbaren.

Somit würde in diesem o. g. Beispiel bei der 25% Klausel eine Versicherungsleistung von 800 Euro (40 % aus 2.000 Euro) und bei der 50% Klausel keine Leistung fällig werden.

Es gibt allerdings wenige Anbieter, die eine 25%-Klausel anbieten. Ein Anbieter ist die #Debeka.

Die #Debeka wird jedoch regelmäßig #nicht von #Maklern vertrieben. Ein Grund dürfte hier wohl auch die geringere Vergütung sein, die an Makler gezahlt würde.

Vorsicht Beamte - Dienstunfähigkeitsversicherung dringend notwendig

Pflegeabsicherung; Pflegezusatzversicherung; Pflegepflichtversicherung; Rentenexperte; bAV-Experte
Renten-Experte Samstag, 13. Juli 2019 von Renten-Experte

Vorsicht Beamte - Dienstunfähigkeitsversicherung dringend notwendig

Vorsicht Beamte - Dienstunfähigkeitsversicherung dringend notwendig

Die "Dienstunfähigkeitsversicherung" gehört zu den wichtigsten Versicherungen neben der Privathaftpflichtversicherung und Krankenversicherung.

Oft meinen Kollegen oder Bekannte auch, dass man ja eh nicht so schnell dienstunfähig wird. Dem muss man entgegenhalten, dass nahezu jeder 4. vor Erreichen der Regelaltersgrenze berufsunfähig wird (zumindest zeitweise). Ratschläge von Bekannten, sind in Versicherungsangelegenheiten oft nicht zielführend, denn die Bekannten sehen das auch aus ihrer "Hobbybetrachtung".

Hilfreicher sind hier wohl die tatsächlichen Zahlen:
Beispiel Lehrer: Etwa 10 % der Lehrer werden vor Erreichen der Pension dienstunfähig. In anderen Berufsgruppen sind die Quoten ähnlich.
Die Absicherung durch den Dienstherrn ist vom Status des Beamten abhängig.

Beamte auf Widerruf werden sofort entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, wobei dies aufgrund des früheren Beamtenverhältnisses dann zu sehr geringen oder keinen Leistungen führt.
So würde maximal eine Leistung bei Erwerbsminderung erfolgen. Die Höhe richtet sich dann nach dem vergangenen Bruttogehalt. Da Beamte regelmäßig ein geringeres Bruttogehalt, als Arbeitnehmer beziehen, würde auch der nachversicherte Beitrag geringer ausfallen.

Beamte auf Probe haben ebenso keinen Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitspension (Ausnahme z. B. Dienstunfall). Sie werden in der Regel ebenso nachversichert.

Wer als Beamter auf Lebenszeit tätig ist, hat einen Anspruch auf Dienstunfähigkeitspension, die sich nach der Anzahl der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre richtet.
Beispiel: 20 ruhegehaltsfähige Jahre:
Pro ruhegehaltsfähiges Dienstjahr werden 1,79375 % berücksichtigt.
Bei 20 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren ergeben sich:
20 J. * 1,79375 % = 35,875 % Dienstunfähigkeitsversorgung.

Wie man erkennen kann, ist diese Versorgung - selbst bei 20 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren - nicht ausreichend.

ACHTUNG: Unterscheidung von
- Dienstunfähigkeitsversicherung
- Polizeidienstunfähigkeit
- Berufsunfähigkeit
- Erwerbsminderung

Alle vier Begriffe haben ihre Besonderheit. Wer Beamter ist, sollte darauf achten, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei Dienstunfähigkeit leistet. So kann ein Beamter beispielsweise dienstunfähig sein, aber nicht berufsunfähig. Hier besteht ein erheblicher Unterschied.

Gleiches gilt auch bei dem Begriff "Polizeidienstunfähigkeit". So kann ein Polizist beispielsweise polizeidienstuntauglich sein und aufgrund dieser Untauglichkeit entlassen werden oder in den Ruhestand versetzt werden, allerdings dann auch wieder

- entweder eine Beamtenausbildung beim Finanzamt anstreben

- oder in der Wirtschaft eine Tätigkeit annehmen.

Ist der Begriff "Polizeidienstunfähigkeit" versichert, würde der ehemalige Polizeibeamte eine Polizeidienstunfähigkeitsrente erhalten. Gute Versicherungsbedingungen sehen dann beispielsweise eine Polizeidienstunfähigkeitsrente - sogar ohne Einkommensprüfung bis zu 6 Jahren - vor.

Ist dagegen der Begriff "Dienstunfähigkeit" versichert, wird dann eine Dienstunfähigkeitsrente gewährt, wenn der Beamte nicht mehr aktiv als Beamter tätig ist.

Ist der Begriff Berufsunfähigkeit nur berücksichtigt, wird eine Rente nur bei Berufsunfähigkeit - meist ab 50 % - gewährt. Wird der Beamte beispielsweise dienstunfähig und kann noch in der Wirtschaft etwas arbeiten, dann wird die Berufsunfähigkeitsrente bei einer vergleichenden Tätigkeit nicht gezahlt.

Ist der Begriff Erwerbsgemindert versichert, dann wird ausschließlich bei Erwerbsminderung (also Tätigkeit in jedem denkbaren Beruf) eine Rente gewährt.

Rentenexperte

Werner Hoffmann

Tel.:
Festnetz:

(07156) 967-1900

Smartphone:

(0177) 27 166 97

1.Vorsitzender d. Vorstandes
www.forum-55plus.de e. V.

- Betriebswirt für
betriebliche Altersversorgung (FH),

- Generationenberater (IHK),

- Seniorenberater (Zert. - NWB-Akademie f. Steuerberater, Fachanwälte f. Steuerrecht und Erbrecht)

Mitglied im Fachverband aba - Arbeitsgemeinschaft betrieblicher Altersversorgung

Autor verschiedener Praxis-Fachliteratur zu den Themen:

- betriebliche Altersversorgung
- Betriebsrentenstärkungsgesetz
- bav-Leitfaden für Arbeitgeber

41 verschiedene Notfallordner f. zulassungspflichtige Handwerker

- Betriebswirtschaftliche Beratung in der betrieblichen Altersversorgung
- Nachfolgeregelung
- Unternehmensvollmacht
- Notfallvorsorge für Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
- Notfallordner für Selbstständige (Personengesellschaft)
- Notfallordner für Apotheker
- Notfallordner für Ärzte
- Notfallordner für Zahnärzte
- Notfallordner für Beamte
- Notfallordner "PRIVAT"

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