Rentenvorsorge
Wer an Geschäftsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit denkt, oder auch für den Todesfall vorsorgen möchte, sollte frühzeitig wesentliche Punkte geklärt haben.
Dokumentation der wichtigen Unterlagen
Grundsätzlich sollten in einem Notfallordner alle wesentlichen Dokumente und auch sonstige Informationen enthalten sein, so dass die Angehörigen Zugriff darauf haben.
Besonders geeignet ist der Notfallordner von www.Not-Fallordner.de
Preis:
- 28,50 Euro inkl. MWSt. zzgl. Verpackung und Versand
- 140 Seiten
Spezialversion für Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler (über 90 Versionen):
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- 160-180 Seiten mit individueller Zusatzinformation je nach Unternehmensform, Branche
Vollmacht für andere Personen
General- und Vorsorgevollmacht
Eine Generalvollmacht sollte rechtzeitig erstellt werden, solange man noch selbst entscheiden kann. Eine Vorsorgevollmacht allein reicht nicht aus, da sie sich vor allem auf gesundheitliche Fragen bezieht und beispielsweise rentenrechtliche Angelegenheiten meist nicht vollständig abdeckt.
In der Generalvollmacht sollte daher ausdrücklich festgelegt sein, dass Angehörige oder Vertrauenspersonen Rentenangelegenheiten regeln und Rentenanträge stellen dürfen.
Wichtig ist außerdem: Die Vollmacht muss im Notfall schnell auffindbar sein. Am besten erhält der Bevollmächtigte eine eigene Ausfertigung, denn ohne diese kann er in der Praxis nicht handeln.
Abklärung Versicherungsverlauf
Eine wichtige Voraussetzung für eine korrekte gesetzliche Rente ist, dass Ihr Versicherungsverlauf vollständig und richtig geklärt ist. Schon kleine Lücken oder falsche Eintragungen können sich spürbar auf die Rentenhöhe auswirken.
☐ Ausbildungszeiten korrekt als Berufsausbildung gekennzeichnet?
☐ Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr vollständig erfasst?
☐ Studien- oder Fachschulzeiten eingetragen?
☐ Pflegezeiten berücksichtigt (bei Pflege von Angehörigen)?
☐ Beitragszeiten mit dem richtigen Einkommen erfasst?
☐ Auslandsbeschäftigungen geprüft und ggf. angerechnet?
Gerade dort finden sich oft Details, die auf den ersten Blick unauffällig sind, aber später einen großen Einfluss auf die Rente haben.
Hinweis für geschiedene Personen
Eine frühere Ehe kann auch nach der Scheidung rentenrechtlich wichtig sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Anspruch auf Erziehungsrente bestehen.
Diese wird aus dem Versicherungskonto des verstorbenen früheren Ehepartners gezahlt.
Bei Scheidungen vor dem 1. Juli 1977 kann in Ausnahmefällen sogar ein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente bestehen.
Im Todesfall benötigen die Erben das Original des Scheidungsurteils.