Vorsicht Beamte - Dienstunfähigkeitsversicherung dringend notwendig
Samstag, 13. Juli 2019 von Renten-Experte
Vorsicht Beamte - Dienstunfähigkeitsversicherung dringend notwendig
Vorsicht Beamte - Dienstunfähigkeitsversicherung dringend notwendig
Die "Dienstunfähigkeitsversicherung" gehört zu den wichtigsten Versicherungen neben der Privathaftpflichtversicherung und Krankenversicherung.
Oft meinen Kollegen oder Bekannte auch, dass man ja eh nicht so schnell dienstunfähig wird. Dem muss man entgegenhalten, dass nahezu jeder 4. vor Erreichen der Regelaltersgrenze berufsunfähig wird (zumindest zeitweise). Ratschläge von Bekannten, sind in Versicherungsangelegenheiten oft nicht zielführend, denn die Bekannten sehen das auch aus ihrer "Hobbybetrachtung".
Hilfreicher sind hier wohl die tatsächlichen Zahlen:
Beispiel Lehrer: Etwa 10 % der Lehrer werden vor Erreichen der Pension dienstunfähig. In anderen Berufsgruppen sind die Quoten ähnlich.
Die Absicherung durch den Dienstherrn ist vom Status des Beamten abhängig.
Beamte auf Widerruf werden sofort entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, wobei dies aufgrund des früheren Beamtenverhältnisses dann zu sehr geringen oder keinen Leistungen führt.
So würde maximal eine Leistung bei Erwerbsminderung erfolgen. Die Höhe richtet sich dann nach dem vergangenen Bruttogehalt. Da Beamte regelmäßig ein geringeres Bruttogehalt, als Arbeitnehmer beziehen, würde auch der nachversicherte Beitrag geringer ausfallen.
Beamte auf Probe haben ebenso keinen Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitspension (Ausnahme z. B. Dienstunfall). Sie werden in der Regel ebenso nachversichert.
Wer als Beamter auf Lebenszeit tätig ist, hat einen Anspruch auf Dienstunfähigkeitspension, die sich nach der Anzahl der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre richtet.
Beispiel: 20 ruhegehaltsfähige Jahre:
Pro ruhegehaltsfähiges Dienstjahr werden 1,79375 % berücksichtigt.
Bei 20 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren ergeben sich:
20 J. * 1,79375 % = 35,875 % Dienstunfähigkeitsversorgung.
Wie man erkennen kann, ist diese Versorgung - selbst bei 20 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren - nicht ausreichend.
ACHTUNG: Unterscheidung von
- Dienstunfähigkeitsversicherung
- Polizeidienstunfähigkeit
- Berufsunfähigkeit
- Erwerbsminderung
Alle vier Begriffe haben ihre Besonderheit. Wer Beamter ist, sollte darauf achten, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei Dienstunfähigkeit leistet. So kann ein Beamter beispielsweise dienstunfähig sein, aber nicht berufsunfähig. Hier besteht ein erheblicher Unterschied.
Gleiches gilt auch bei dem Begriff "Polizeidienstunfähigkeit". So kann ein Polizist beispielsweise polizeidienstuntauglich sein und aufgrund dieser Untauglichkeit entlassen werden oder in den Ruhestand versetzt werden, allerdings dann auch wieder
- entweder eine Beamtenausbildung beim Finanzamt anstreben
- oder in der Wirtschaft eine Tätigkeit annehmen.
Ist der Begriff "Polizeidienstunfähigkeit" versichert, würde der ehemalige Polizeibeamte eine Polizeidienstunfähigkeitsrente erhalten. Gute Versicherungsbedingungen sehen dann beispielsweise eine Polizeidienstunfähigkeitsrente - sogar ohne Einkommensprüfung bis zu 6 Jahren - vor.
Ist dagegen der Begriff "Dienstunfähigkeit" versichert, wird dann eine Dienstunfähigkeitsrente gewährt, wenn der Beamte nicht mehr aktiv als Beamter tätig ist.
Ist der Begriff Berufsunfähigkeit nur berücksichtigt, wird eine Rente nur bei Berufsunfähigkeit - meist ab 50 % - gewährt. Wird der Beamte beispielsweise dienstunfähig und kann noch in der Wirtschaft etwas arbeiten, dann wird die Berufsunfähigkeitsrente bei einer vergleichenden Tätigkeit nicht gezahlt.
Ist der Begriff Erwerbsgemindert versichert, dann wird ausschließlich bei Erwerbsminderung (also Tätigkeit in jedem denkbaren Beruf) eine Rente gewährt.